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chero
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Verfasst: 05.01.2008, 21:56 |
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Hallo,
sicherlich habt ihr auch schon desöfteren Konzertplakate am Strassenrand bzw. an Laternenmasten gesehen. Die Konzertplakate sind da meist auf Holzplatten aufgeklebt und dann mit Kabelbinder an den Masten befestigt bzw. stehen angelehnt an Bäumen o.ä.
Hat jemand da bereits Erfahrungen mit welcher Behörde man sich da in Verbindung setzen muß, denn wildes Plakatieren ist in Deutschland ja untersagt.
Was haltet ihr denn von solchen Plakatierungen, wenn es in den klassischen Bereich geht? Flohmärkte, CD-Börsen u.ä. ist ja was vom Stil total anderes, jedoch eine weitere Möglichkeit auf Konzerte aufmerksam zu machen.
Liebe Grüsse Chero
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rugero
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Verfasst: 05.01.2008, 22:34 |
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Registriert: 24.03.2006, 22:40 Beiträge: 1062
Vorname: ~
Nachname: ~
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Hallo chero, ich habe da keinerlei Erfahrung aber ich kann von meiner Wahrnehmung ausgehen. Z.Zt. gibt es in Leverkusen eine Plakatierung für Angelika Milster, die gibt am 30.1.08 in der Herz-Jesu Kirche ein Konzert. Das Plakat ist in der Umgebung der Kirche sehr oft zu sehen. Die Größe des Plakats DIN A1, die obere Hälfte zeigt den Kopf der Künstlerin. Plakate kleiner als DIN A1 haben wenig Wirkung. Vielleicht ist das Ordnungsamt der Stadt für Plakatierung anzusprechen ?
LG rugero
_________________ Die Stimme, das für mich vollkommenste Instrument.
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kaja
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Verfasst: 05.01.2008, 23:00 |
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hallo,
das ordnungsamt ist entweder zuständig oder weiß, wer zuständig ist.
aber es gibt auch noch andere möglichkeiten außer straßenlaternen.
in vielen geschäften kann man problemlos ein plakat ins schaufenster hängen, da werden sie nicht naß und erlaubt ist es auch und wirkt bei klass. konzerten irgendwie seriöser als an einem baum am straßenrand.
liebe grüße kaja
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musika
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Verfasst: 05.01.2008, 23:09 |
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Registriert: 10.11.2005, 01:00 Beiträge: 4546 Wohnort: Diessen am Ammersee
Vorname: Erika
Nachname: Sommer
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Hallo Kaja,
das in Geschäften Plakate aufgehängt werden ist doch klar, das was Chero meint, sind diese zusätzlichen Plakate auf festem Hintergrund.
Liebe Grüsse
_________________ musika belcanto-solistenFreunde sind wie Engel, die uns auf die Füße helfen, wenn unsere Flügel vergessen haben, wie man fliegt.
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Fliu
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Verfasst: 06.01.2008, 02:39 |
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Wir haben beim ersten Konzert unseres Vokalensembles bei der Stadtgemeinde angefragt, ob wir Plakate aufhängen dürfen. Daraufhin wurden sie auf allen Litfasssäulen der Stadt befestigt. Ansonsten haben wir in Geschäften usw. gefragt, wir haben nichts einfach so aufgehängt.
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Uralt
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Verfasst: 06.01.2008, 10:34 |
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Registriert: 22.04.2006, 12:29 Beiträge: 767 Wohnort: Rheinland-Pfalz, 14.11.**
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Wildes Plakatieren ist verboten, beim Ordnungsamt anfragen lohnt nur, wenn die Stadt eigene Flächen hat. In Geschäften ist eh klar. Bei uns plakatieren die Vereine für jegliche Art von Konzerten sozusagen privat. Sie hängen die von dir beschriebenen Plakate, chero, an ihre privaten Zäune oder stellen große Plakate auf private Freiflächen, in ihre Vorgärten und hängen sie in an ihre Autos.
Liebe Grüße Uralt
_________________ Sing und finde gut, was du machst. ( D. B.)
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dola
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Verfasst: 06.01.2008, 13:30 |
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Ich würde grundsätzlich zuerst bei der Gemeinde anfragen, denn manche haben Regeln für die Wände, die aufgestellt sind oder die man selber ev. aufstellen darf, und manche nicht. Wenn man einen Genehmigung bekommt, ist der Platz auch reserviert (dürfte nichts kosten), wenn nicht, darf man die aufgestellten Ständer der Gemeinde nutzen. Wenn eine anderer den Plakatständer hat, muss man da fragen (Vereine etc.)
Wildes Plakatieren ist verboten und für Laternenmasten etc. wird es kaum Genehemigungnen geben.
LG
dola
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chero
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Verfasst: 10.01.2008, 01:14 |
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Hallo, einige haben mich evt. falsch verstanden, es ging mir lediglich um die Plakatierung am Strassenrand auf Holztafeln, befestigt an Strassenlaternen o.ä. Die normale Plakatierung in Geschäften oder wo auch immer ist doch klar oder??? Ich habe mich nun informiert. Zuständig ist das jeweilige Ordnungsamt in der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Hierzu muß ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Nach Art und Umfang der Veranstaltung wird dann die Gebühr festgelegt. Ausgenommen von dieser Genehmigung sind aber alle Verkehrsschilder. Die Aufmerksamkeit soll ausschließlich auf dem Verkehrsschild liegen und Plakate würden ablenken, verständlich würde ich sagen. Strassenlaternen bzw. Strassennamenschilder zählen hierbei nicht zu den Verkehrszeichen und dort darf dann mit dieser Genehmigung auch plakatiert werden. Das ist zumindest meine Information, die ich euch nicht schuldig bleiben wollte. Vielleicht kann ja jemand mal was mit der Info anfangen. Liebe Grüsse Chero
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