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 Betreff des Beitrags: Die Rechte etc. an "Happy Birthday"
Neuer BeitragVerfasst: 24.11.2007, 16:34 
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Hallo,

diese Woche habe ich eine Diskussionsrunde im Fernsehen verfolgt (leider fällt mir der Name nicht mehr ein bzw. der Sender) es ging u.a. in der Diskussion um Rechte an dem Lied "Happy Birthday". Ehrlich gesagt habe ich mir da bisher keine Gedanken drum gemacht...... ihr evt.?

Bei der Diskussionsrunde war u.a. Roberto Blanco und ich glaube er war es auch der erzählte, daß dieses Lied vor viiiiiiiiielen Jahren eine Kindergärtnerin für ihre Gruppe geschrieben hatte und die Rechte somit bei ihr liegen. Es wäre jedoch so, daß dieses Lied im privaten Raum ohne weiteres gesungen werden darf, anders sieht es aus wenn er bspw. auf der Bühne dieses Lied für irgendjemand singen würde...........oder auch wenn in einem Spielfilm dieses Lied gesungen wird. Bei ersteren im Abspann das Copy genannt werden.

Hattet ihr davon schon mal gehört oder soweit nachgedacht?


Liebe Grüsse
Chero


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Rechte etc. an "Happy Birthday"
Neuer BeitragVerfasst: 24.11.2007, 17:56 
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Registriert: 22.02.2007, 10:45
Beiträge: 154
Wohnort: grüne mark
Hallo chero!
Wie bei allen Kompositionen ist die Musik bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten (resp. Textdichters) geschützt. Genaueres unter Wikipedia.
Liebe Grüße
alfredo

_________________
...du holde Kunst, ich danke dir.


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Rechte etc. an "Happy Birthday"
Neuer BeitragVerfasst: 09.01.2009, 18:09 
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Registriert: 17.10.2008, 16:24
Beiträge: 226
Nee, nicht ganz.

Die Geschichte ist hier etwas umfänglicher. Ich versuche mal, ob ich sie noch zusammenbringe.

Das Stück ist tatsächlich Ende des 19 Jhs von zwei amerikanischen Kindergärtnerin als Morgenlied auf den Text „Good morning to you“ geschrieben worden, von Patty und Mildred Hill. In den zwanziger Jahren hat es ein Robert Coleman auf Happy birthday… umgetextet. (Mildred Hill war zu diesem Zeitpunkt bereits gestorben, ich glaube 1916.) Es gab daraufhin einen Urheberrechtsstreit, den Patty H. gewonnen hat. 1935 hat sie die Rechte an der Melodie (und IHREM Text) an irgendeinen Verlag verkauft, dessen Rechtsnach-nach-nachfolger heute der Medienkonzern Warner ist. Da die Miturheberin Patty erst 1946 gestorben ist, ist die MELODIE nach geltendem Recht in Deutschland (und auch anderswo) bis 2016 noch geschützt. Warner verdient an diesem Copyright immer noch mehrere Millionen jährlich. Die 70 Jahre Schutzfrist post mortem sind hier nicht a priori (wenn auch schlußendlich de facto) anzuwenden, da hier nationales Recht mehrerer Staaten und verschiedene Staatsverträge und internationale Abkommen mit zu berücksichtigen sind.

Colemans Text hat aber seine EIGENE, unabhängige Schutzfrist, auch wenn er ihn nach dem verlorenen Urheberrechtsstreit nicht mehr zusammen mit der bekannten Melodie verwerten durfte. (und auch Warner hat die Rechte nur an der Melodie, nicht an Colmans Text!) Leider habe ich nichts über Colemans Todesdatum finden können. Ist er vor 1939 gestorben, dann ist sein Urheberrecht 1989 erloschen (wegen damals geltendem US-Urheberrecht UND der diversen Abkommen, s. oben). Hat er aber länger gelebt, ist der Text heute noch bis 70 Jahre nach seinem Tod geschützt, also heute noch MINDESTENS ein Jahr. Wenn er aber z.B. erst 1990 gestorben wäre…. Wobei dann immer noch die Frage besteht, wer diese Rechte heute wahrnimmt.

Also: Wenn Ihr das Liedchen in der Öffentlichkeit (= einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort, z.B. in einer Wirtschaft) trällert, dann müsstet Ihr de jure Gema-Gebühren entrichten…

_________________
Der Sänger singt am Weiher leise, doch singt er etwas leierweise.


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Rechte etc. an "Happy Birthday"
Neuer BeitragVerfasst: 09.01.2009, 18:40 
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Registriert: 10.11.2005, 01:00
Beiträge: 3454
Wohnort: Diessen am Ammersee *15.07.1942
T M Pestoso hat geschrieben:
Nee, nicht ganz.

Also: Wenn Ihr das Liedchen in der Öffentlichkeit (= einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort, z.B. in einer Wirtschaft) trällert, dann müsstet Ihr de jure Gema-Gebühren entrichten…


Das heißt im Klartext, die Gema ist, wenn dem so wäre :verdacht, eine millionenschwere Institution...
:n31:

_________________
musika
belcanto-solisten







Freunde sind wie Engel, die uns auf die Füße helfen, wenn unsere Flügel vergessen haben, wie man fliegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Die Rechte etc. an "Happy Birthday"
Neuer BeitragVerfasst: 09.01.2009, 19:22 
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Registriert: 17.10.2008, 16:24
Beiträge: 226
...die ist doch in diesem Fall nur das Inkassobüro für Warner...

...und jeder, der es so unbedarft und unangemeldet ausserhalb des in diesem Falle rechtsfreien Privatraumes trällert, ist *eigentlich* kriminell...

aber:
...wo kein Kläger, da kein Richter...
... und Warner verdient schon an diesen schrecklich fiependen Glückwunschkarten genug...

_________________
Der Sänger singt am Weiher leise, doch singt er etwas leierweise.


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